Ordnung schaffen.
Werte sichern.
Neustart ermöglichen.
Die Horbach & Steen GbR ist eine der größten auf Verbraucherinsolvenzen spezialisierten Kanzleien Deutschlands. Sie wird seit 2002 vom Insolvenzgericht Hamburg mit der Verwaltung der dort geführten Insolvenzverfahren beauftragt und stellt für Schuldner und Gläubiger die erste Anlaufstelle während der Teilnahme am gerichtlichen Verfahren dar.
Forderungsanmeldung ↗
Insolvenzverwaltung im Herzen Hamburgs.
Wir sind für Sie da.
Sie finden unsere Kanzlei im fünften Stock der Großen Theaterstraße 7 direkt an der Binnenalster. Die Kanzlei ist fußläufig von den Haltestellen Stephansplatz und Gänsemarkt erreichbar. Ein Aufzug ist vorhanden (nicht rollstuhlgeeignet)
Telefonische Öffnungszeiten
- Montag 09:00–13:00 Uhr
- Dienstag 09:00–13:00 Uhr
- Mittwoch 09:00–13:00 Uhr
- Donnerstag 09:00–13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 09:00–13:00 Uhr
Bürozeiten
- Montag 09:00–17:00 Uhr
- Dienstag 09:00–17:00 Uhr
- Mittwoch 09:00–17:00 Uhr
- Donnerstag 09:00–17:00 Uhr
- Freitag 09:00–14:00 Uhr
Warum eine Forderung anmelden?
Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren dient der formellen Geltendmachung von Ansprüchen der Gläubiger gegenüber dem insolventen Schuldner. Sie bildet die Voraussetzung für die Aufnahme der Forderung in die Insolvenztabelle und ermöglicht dem Gläubiger, im Rahmen der Verteilung der Insolvenzmasse anteilig berücksichtigt zu werden.
Forderungsanmeldung
Melden Sie Ihre Forderung online über das externe Gläubigerportal an.